Donnerstag, 3. Mai 2012

Was wird durch das Eigenkapitalersatzgesetz geregelt?

Das Eigenkapitalersatzgesetz legt fest, wann ein Darlehen Eigenkapital ersetzend ist; es ist anzuwenden auf Sachverhalte, die nach dem 31. Dezember 2003 verwirklicht wurden (§ 18 EKEG). Für Eigenkapitalersatztatbestände vor diesem Zeitpunkt sind die Grundsätze der bis dahin ergangenen Rechtsprechung maßgeblich.