Eines vorweg: das (österreichische) Bundesgesetz über die Reorganisation von Unternehmen (Reorganisationsgesetz) wird nicht in die „Hitliste“ besonders erfolgreicher Gesetzeswerke eingehen. Der Gesetzgeber hat es allerdings im Zuge des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997 tatsächlich gut gemeint: wirtschaftlich angeschlagenen, aber noch nicht insolventen Kapitalgesellschaften soll ein Reorganisationsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht ermöglicht werden.