Donnerstag, 29. September 2011

Unternehmenssanierung einer GmbH

Sanierung heißt heilen (lateinisch sanare).

Unternehmenssanierung einer GmbH heißt, dass
• unter Berücksichtigung der rechtsformabhängigen Besonderheiten
• mit externer Hilfe
• die Ist-Situation (Status) erhoben wird,
• darauf aufbauend eine Sanierungsfähigkeitsprüfung erfolgt und – wenn diese zu einem positiven Ergebnis führt –

Donnerstag, 15. September 2011

Checkliste für die Rechtsformwahl

Die ideale Rechtsform, die nur Vorteile hat, gibt es nicht. Rechtsformwahl bedeutet immer abwägen – vielfach auch zwischen den Interessen der einzelnen Beteiligten. Damit sich nachvollziehbare Ergebnisse erzielen lassen, ist die Verwendung von Checklisten praktisch.

Gerne finden Sie hier die Checkliste zum Download.

 

Donnerstag, 1. September 2011

Wie bekomme ich als GmbH-Gesellschafter die erwünschten Informationen?

Grundlagen. Damit Gesellschafter einer GmbH die Chancen und Risiken ihrer Kapitalbeteiligung (aus eigenem Recht) einschätzen und sich eine (eigene) Ent­scheidungsgrundlage für wichtige Abstimmungen in der Generalversammlung schaffen können, besteht ein umfassendes Informationsrecht für Gesellschafter (§ 22 Abs 2 GmbHG). Auf dieser Rechtsgrundlage besteht Anspruch auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft und Einsicht in ihre Unterlagen.